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DIRECTIVES

Richtlinien

Die gesamte Arbeit des Komitees kreist um drei Säulen, die einander stützen und ein vollständiges System ethischer Bewahrung bilden.

PILLAR 01

Programm zur Tugendförderung

Tugend wächst nicht von selbst; sie muss gesehen, anerkannt und weitergegeben werden. Über drei Teilprogramme macht dieser Plan gute Taten zu einem gewöhnlichen Bestandteil des öffentlichen Lebens:

  • Programm für Ethikbildung — standardisierte Ethik-Lehrpläne für Schulen und Gemeinden, in über 200 Bildungseinrichtungen vertreten;
  • Vorbild-Zertifizierung — jährliche „Praktiker“-Ehrungen, ausschließlich nach überprüfbaren Taten vergeben;
  • Netzwerk für Gemeinschaftsentwicklung — gegenseitige Unterstützungsmechanismen mit Bürgerorganisationen, die Bewahrung in jede Straße tragen.

Kennzahlen: Kursverweildauer, Rückgangsrate communitybezogener Vorfälle und Archivierung vorbildlicher Taten. Alle Daten werden jährlich veröffentlicht.

PILLAR 02

Risikopräventionssystem

Intervention muss dem Schaden vorausgehen. Das Komitee betreibt einen dreistufigen Reaktionsmechanismus:

  • Monitoring und Bewertung — kontinuierliche Verfolgung gesellschaftlicher Ethikindikatoren als Grundlage vierteljährlicher Risikoassessment-Berichte;
  • Frühwarnung — Benachrichtigung von Partnerinstitutionen über neue Risiken samt Handlungsempfehlungen;
  • Gestufte Intervention — Bildung, professionelles Engagement oder Weiterleitung an Behörden je nach Risikostufe — Zwangsmaßnahmen bleiben ein überwachtes letztes Mittel.

Grenzzusagen: sämtliche Überwachung richtet sich nur auf öffentliches Verhalten, nie auf das Privatleben einer Person; Datenerhebung folgt dem Minimierungsprinzip unter unabhängiger Prüfung.

PILLAR 03

Institutionelle Integration

Ethische Governanz zur Infrastruktur machen: Standards, institutionelle Partnerschaften und internationale Zusammenarbeit.

A

Standards

der Rahmen zur Bewertung öffentlicher Ethik wird alle drei Jahre überarbeitet und kostenlos übernommen — bereits in der internen Governanz von über 40 Institutionen verankert.

B

Institutionelle Partnerschaften

Lehr-Ethik-Stützpunkte mit Bildungsbehörden, Beiräte für Wirtschaftsethik mit Unternehmen, Mediationsstationen mit Gemeinwesengruppen — kooperieren ohne Abhängigkeit.

C

Internationale Zusammenarbeit

12 regionale Verbindungsbüros bilden ein grenzüberschreitendes Netz, das Risikointelligenz und bewährte Verfahren teilt und jährlich den mehrsprachigen Globalen Bericht zur ethischen Grundlinie veröffentlicht.